Invasive Arten im Landkreis Gießen

Als invasive Arten werden alle Pflanzen und Tiere bezeichnet, die in einer Gegend nicht heimisch sind ("Neobiota") und sich dazu rapide ausbreiten, Lebensräume, Arten oder Ökosystem beeinträchtigen und daher der biologischen Vielfalt schaden und/ oder wirtschaftliche bzw. gesundheitliche Schäden beim Menschen verursachen.

Häufig anzutreffende Arten sind zum Beispiel Stauden-Lupine (Lupinus polyphyllus), Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum), Götterbaum (Ailanthus altissima), Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera), japanischer und Sacchalin-Staudenknöterich (Fallopia japonica bzw. Fallopia sachalinensis), Robinie (Robinia pseudoacacia) und Kanadische Goldrute (Solidago canadensis).
Ob und wie ein Bestand bekämpft werden kann und muss ist immer eine Einzelfallentscheidung und von vielen Faktoren abhängig. Die Vorkommen dieser Arten zu kennen und zu beobachten ist jedoch in jedem Fall wichtig, um geeignete Maßnahmen früh genug ergreifen und solcherlei Schäden vermeiden und vorbeugen zu können.
Darum hat es sich die LPV Gießen im Rahmen des Arbeits- und Maßnahmenpakets (AMP) 2023 zur Aufgabe gemacht, in enger Kooperation mit den Behörden (Obere und Untere Naturschutzbehörde, Amt für ländlichen Raum, Forstamt, Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie) eine Datenbank aufzubauen, in der landkreisweit alle Vorkommen invasiver Arten (zunächst besonders Pflanzenarten) verzeichnet und mithilfe derer die Bekämpfung der kritischen Bestände organisiert werden kann.

Wie bei all unseren Projekten sind wir auf Ihr Wissen und Ihre Mitarbeit angewiesen:
Ihre Ortskenntnis - Sind Ihnen irgendwo im Landkreis Gebiete bekannt, wo Bestände invasiver Arten eine Gefährdung darstellen?
Ihre Erfahrung - Sind Sie schon aktiv in der Landespflege und können von erfolgreichen Bekämpfungsmaßnahmen berichten?
Ihre Mithilfe - Haben Sie Lust, allein, mit Freunden oder mit Ihrem Verein gegen eine Aufwandsentschädigung Pflegearbeiten für uns zu übernehmen?

- Gefördert durch das Land Hessen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung hessischer Landschaftspflegeverbände -

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